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In Kooperation mit TÜ-Service Anlagentechnik

 
 

Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen 

 
 

Viele Stoffe in unserer Umwelt können die Eigenschaften von Wasser negativ verändern, machen dieses Grundversorgungsmittel für den Menschen ungenießbar. Die VAwS ist eine Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.

Rote Tonnen und Zapfanlage Tankstelle

Die TÜ-Service beurteilt Anlagen in ihrem Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und stuft diese in Gefährdungsstufen ein.

Die Pflichten des Betreibers einer solchen Anlage sind in der VAwS klar definiert:

  • Arbeiten an Anlagen durch Fachbetriebe ausführen lassen (Fachbetriebspflicht)
  • Anlagen ständig überwachen (Eigenüberwachung)
  • Anlagen durch zugelassene Sachverständige überwachen lassen (Fremdüberwachung)
  • beim Befüllen und Entleeren von Anlagen besondere Sorgfalt anwenden
  • zu Anlagen Betriebsanweisungen und Anlagenkataster führen

Als verlässlicher Partner ist die TÜ-Service bei der Überwachung und Prüfung Ihrer Anlagen für Sie unterwegs. Unsere Fachleute sind mit den Bestimmungen der VAwS bestens vertraut, begutachten Schadensfälle auch für Versicherungen und schulen Ihr betriebliches Personal.
 
 
Hinweis

Wassergefährdende Stoffe
sind Stoffe, die geeignet sind, „die nachhaltig physikalische, chemische oder biologische Beschaffenheit des Wassers nachteilig zu verändern”.

 
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