Fahrzeugart |
Zeitabstand zwischen
den
Untersuchungen
in
Monaten |
| Krafträder |
|
24 |
| PKW |
nach der ersten Zulassung
danach |
36
24 |
| Wohnmobile |
mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t
nach der ersten Zulassung
danach |
36
24 |
| Wohnmobile |
mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t bis 7,5 t
in den ersten 72 Monaten nach der ersten Zulassung
danach |
24
12 |
| Wohnmobile |
mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t |
12 |
| Anhänger |
mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 0,75 t
oder ohne eigene Bremsanlage,
nach der ersten Zulassung
danach |
36
24 |
| Anhänger |
mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/ h
oder mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 0,75 t bis 3,5 t |
24 |
| Anhänger |
mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t |
12 |