Nach dem Unfall
Wird Ihr Fahrzeug von einem anderen bei dessen Verschulden beschädigt, so ist ein Haftpflichtgutachten erforderlich. Mit diesem können Sie Ihre Ansprüche geltend machen und einen Schadenersatz fordern. Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers kommt laut Gesetz für die Reparaturen auf. Die Kosten des Gutachtens werden beim unverschuldeten Unfall von der gegnerischen Versicherung übernommen.
Unsere Leistungen im Überblick
(Dokumentationsumfang gemäß der Richtlinie für Gutachten im Bereich für Kraftfahrzeugschäden und -bewertung des Institutes für Sachverständigenwesen e. V.):
- Besichtigung des Fahrzeuges und
Fotodokumentation
- Fahrzeugzustandsbeurteilung
- Detaillierte Reparaturkostenkalkulation
- Bestimmung der Reparaturdauer
- Prüfung der Reparaturkostenrechnung
- Bei Totalschäden Bestimmung von Fahrzeugwert und Wiederbeschaffungsdauer
- Stellungnahme zu Wertminderung/Wertverbesserung
- Bestimmung des Restwertes
Die Grundlagen für Kaskoschadengutachten sind vertragsrechtlicher Art.
Mit unseren neutralen Schadengutachten liefern wir die Voraussetzung, Schäden schnell und korrekt abzuwickeln.
Neben der Neutralität und Qualität des Gutachtens ist der Service entscheidend. Unfälle halten sich nicht an Dienstzeiten, deshalb garantieren wir Ihnen eine schnelle und flexible Auftragsabwicklung.






